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Autor: Hofmann Anhänger AG

Wir suchen eine/n Auto-, Motorrad-, Landmaschinen- Mechaniker/in 

Seit 2013 sind wir auf dem Markt und verkaufen Autoanhänger bis 3500kg. Neben dem Verkauf erledigen wir auch Umbauten und Reparaturen, Montagen von Anhängerkupplungen, MFK-Bereitschaften und Kleintransporte. Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung einen motivierten jungen…. 

Auto-, Motorrad-, Landmaschinen- Mechaniker/in 

Aufgaben: 

  • Service und Reparaturen an Anhänger 
  • Bereitstellung der Anhänger zur Ablieferung 
  • Montage von Anhängerkupplungen an Fahrzeugen 
  • Auslieferung von Anhänger ganze Schweiz 
  • Diverse Kleintransporte ganze Schweiz 

Ihr Profil: 

  • Sie verfügen über einen Abschluss als Mechaniker mit Fähigkeitszeugnis 
  • Sie verfügen zwingend über einen Führerschein Kat. B (BE) 
  • Sehr gute Deutschkenntnisse 
  • Sie sind flexibel und belastbar 
  • Sie gelten als Person mit einer hohen Eigeninitiative und beruflichem Engagement 

Es erwartet Sie eine herausfordernde und sehr abwechslungsreiche Tätigkeit. Sie geniessen moderne Anstellungsbedingungen und erhalten die Gelegenheit Ihre Ideen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. 

Wir freuen uns auf Ihre elektronische oder schriftliche Bewerbung. 

Bitte senden Sie diese an info@hofmann-anhaenger.ch oder über den Postweg an: 

Hofmann Anhänger
Mittelgäustrasse 51
4617 Gunzgen

079 211 47 25 
www.hofmann-anhaenger.ch

100km/h Höchstgeschwindigkeit für Anhänger in der Schweiz

Der Bundesrat hat gemäss einer Sitzung vom 20. Mai 2020 Änderungen im Strassenverkehrsgesetz verordnet.

PW Anhänger bis 3.5 t dürfen ab Januar 2021 eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/h fahren. Die Anhänger benötigen keine besonderen Anforderungen an die Fahrzeugtechnik. Dazu gibt es keine Einträge in die Fahrzeugpapiere, weder braucht es einen Geschwindigkeitskleber am Fahrzeug. 

Für eine sichere Fahrt empfehlen wir dennoch Radstossdämpfer und eine Sicherheitskupplung zu verwenden.

Auch hilfreich: 100km/h Abklärung mit der Typengenehmigung im Ausweis Feld 24 >> www.typenscheine.ch

Der Gesetzgeber verzichtet somit auch auf eine Prüfpflicht und den damit verbundenen Administrationsaufwand. Der Fahrer hat zu verantworten. inwieweit er mit der erhöhten Geschwindigkeit verkehrssicher unterwegs ist. Allerdings sind nicht immer alle bestehenden Anhänger für 100 km/h geeignet. Angaben zur Eignung der Fahrzeuge sollte grundsätzlich der Anhänger-Hersteller machen. Es liegt dann im Ermessen des Fahrers, auch auf Reifen und Beladung zu achten.

Jedes Land hat seine eigenen Anforderungen. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise bei jedem Land.

Anforderungen für Deutschland:
Es müssen bestimmte Massverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse (auch zGG = zulässiges Gesamtgewicht) des Anhängers, der für 100-km/h-Fahrten zugelassen werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Das Leergewicht des Zugfahrzeugs wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Dieser Faktor beträgt:

  • 0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer
  • 1,1 für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer
  • 1,2 mit Antischlingerkupplung (AKS), gebremst und mit Stoßdämpfer

Übersteigt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert, muss der Anhänger abgelastet werden. Wenden Sie sich dafür an einen technischen Dienst. Achten Sie darüber hinaus auf die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegebene maximale Anhängelast. 

Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120km/h (Klasse L) zugelassen sein. Das ist nicht überall Standart. Sie dürfen ausserdem nicht älter als 6 Jahre alt sein.

Sie müssen eine 100km/h Plakette am Heck des Anhängers anbringen.

Ist der Anhänger gebremst so braucht er zwingend auch Radstossdämpfer.

Anforderungen für Frankreich:
Fahrzeuggespann Auto und Anhänger max. 3500kg = 130 km/h, 90 km/h wenn über 3,5 t

Anforderungen für Italien:
nur 80km/h für Anhänger.

Anforderungen für Österreich:
Fahrzeuggespann Auto und Anhänger max. 3500kg = 100 km/h, 80 km/h wenn über 3,5 t

Dies sind Aktuelle Info’s vom 24.8.2020. Welche selbstverständlich jederzeit ändern können, informieren Sie sich vor der Reise, wir übernehmen keine Haftung sollte ein Gesetz in einem anderen Land ändern.

Ablaufdatum für Zurrgurte?

PT25 25 3

Das Thema Ladungssicherung ist komplex. Wer richtig sichern will, braucht Fachwissen, Schulungen und Erfahrung.

Kann man sich da immer sicher sein, dass man alles richtig gemacht hat? Diese Frage stellte sich unlängst ein Lkw- Fahrer, der bei einer Routinekontrolle an der Weiterfahrt gehindert wurde. Die Begründung klang auf den ersten Blick einleuchtend:

Das Verfallsdatum einer der verwendeten Zurrgurte sei abgelaufen.

Auf dem Zurrgurtetikett war auf einem Zeitstrahl eine Datums-Markierung einer vergangenen Sichtprüfung eingestanzt. Diese Markierung hatte die Polizei irrtümlicherweise für das Ablaufdatum des Zurrgurts gehalten. Man reibt sich verwundert die Augen? Zurrgurt und Verfallsdatum?

Kann denn ein Zurrgurt überhaupt ablaufen?

Ein ganz klares Nein! Zurrgurte nach DIN EN 12195-2 haben kein generelles Ablaufdatum. Kann man also einen Gurt bis zum „Sankt Nimmerleinstag“ einsetzen? Nein, natürlich nicht! Die Norm schreibt vor, bei welchem Zustand oder Begebenheiten der Zurrgurt außer Betrieb genommen werden muss. Dazu zählen Risse, Schnitte, Einkerbungen und Brüche in lasttragenden Fasern und Nähten bei Gurtbändern, Verformung des Gurtbandes durch Wärmeeinwirkung, Verformung, Risse, starke Anzeichen von Verschleiß und Korrosion bei Endbeschlagteilen und Spannelementen, ein fehlendes oder nicht lesbares Etikett.

Man kommt also nicht umhin seine Zurrgurte regelmäßig zu prüfen?

Richtig! Zurrgurten sollten mindestens einmal jährlich nach VDI 2700 zum Nachweis ihrer weiteren Gebrauchstauglichkeit von einem Sachkundigen visuell untersucht werden. Je nach Einsatzbedingung der Zurrgurte können Überprüfungen auch in kürzeren Abständen notwendig sein, zum Beispiel bei besonders hoher Gebrauchshäufigkeit, erhöhtem Verschleiß, bei Korrosion oder Hitzeeinwirkung oder sonstigen Beschädigungsgefahren in der Umgebung.

Was ist mit der alten Regel, dass man vor Fahrantritt prüfen sollte. Gilt das dann nicht mehr?

Doch, das gilt nach wie vor: Die Zurrgurten sollten vor jeder Benutzung auf Beschädigungen untersucht werden.

Wie konnte nun der Polizist auf dem Gurt fälschlicherweise ein Verfallsdatum erkennen?

Auf dem Etikett eines Profi-Zurrgurts findet man zwei Datumsangaben. Zum einen das Herstellungsdatum. Zum zweiten gibt es viele Hersteller, die auf dem Gurt einen Zeitstrahl aufdrucken. Hier kann das Transportunternehmen dann selbständig eine Markierungen oder Ausstanzungen anbringen. Zum Beispiel wann die letzte visuelle Untersuchung des Zurrgurts erfolgt ist. Dies haben die Beamten irrtümlicherweise für ein Ablaufdatum gehalten.